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  Beweisantrag für Yeziden aus Georgien

Demonstration für ein Bleiberecht der Yeziden aus Georgien
Kein Recht der georgischen Yeziden auf Asylgewährung in der BRD

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Gruppenverfolgung in Armenien und Georgien zwingt Yeziden zur Aufgabe ihrer angestammten Gebiete

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yeziden.de Menschenrechte Georgien Demonstration für ein Bleiberecht der Yeziden aus Georgien   

Demonstration für ein Bleiberecht der Yeziden aus Georgien



Teilnehmer der Demonstration in Detmold - Foto: Ferhun Kurt

Telim Tolan

 

Redebeitrag von Telim Tolan, 1. Vorsitzender des Yezidisches Forum e.V. zur Demonstration am 9. September 2000 in Detmold. Das Yezidische Forum ist mit einem Bus angereist und hat mit 60 Personen an der Demonstration teilgenommen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

wir sind heute aus Oldenburg hier nach Detmold gekommen, um unsere Solidarität mit den yezidischen Flüchtlingen aus Georgien zu demonstrieren. Wir haben allen Grund zur Sorge und zur Angst. Nach allem, was ich weiß, stehen allein in Nordrhein-Westfalen mindestens 400 Familien auf der Abschiebeliste. Und inzwischen wissen wir sehr genau, was sie in Georgien erwartet:

 

Polizeihaft, Folter, Erpressung und das Schlimmste: Vergewaltigung und Ermordung.

 

Für alle, die uns Yeziden nicht kennen, möchte ich betonen: Wir gehören einer Religion an, die 4.000 Jahre alt ist. Wir sind keine Sekte. Vor dem Islam waren alle Kurden Yeziden. Doch die Zwangsbekehrung hat die Zahl auf heute etwa 600.000 bis  800.000 Menschen dezimiert.

Unsere Geschichte ist eine Geschichte der Flucht: Aus der Türkei, aus Syrien, dem Irak, dem Iran, aus Armenien und Georgien. Nach Georgien waren Yeziden vor Jahrzehnten aus der Türkei geflüchtet, und so lange die Sowjetunion bestand, konnten sie existieren. Das ist seitdem vorbei. 1989 wurden bei einer Volkszählung noch 33.000 Yeziden in Georgien gezählt, heute sind es vielleicht noch 2.000. Viele sind nach Russland geflüchtet, und auch dort werden sie diskriminiert.

 

In Georgien haben Yeziden keine Überlebenschance. Wenn ich das sage, kann ich mich auf renommierte Zeugen  berufen.

 

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte hat den Verwaltungsgerichten in den Asylverfahren  über die Greueltaten berichtet, die an den Yeziden in Georgien begangen wurden. Nach der Einschätzung  dieser anerkannten Menschenrechtsorganisation, die einen Konsultationsstatus bei der UNO innehat, herrscht in Geoorgien eine Gruppenverfolgung.

 

Ich möchte aus dem Bericht der IGFM Frankfurt, der elf  Seiten lang ist, nur eine Seite vorlesen:

Drei Polizisten gehörten zu einer Gruppe, die im September 1994 die Wohnung der yezidischen Familie Tscholi A. überfiel, ausraubte und zwei anwesenden Frauen mit heißem Bügeleisen Brandwunden zufügte. Nach Erstattung einer Anzeige wurde die Familie mit Drohanrufen terrorisiert, im Februar 1995 wurde ihr Heim angezündet.

 

uDer 18jährige Giwi O. wurde 1995 auf dem Polizeirevier erschlagen. Drei Tage später starb sein Bruder Temur infolge einer giftigen Injektion, die er auf dem selben Polizeirevier gewaltsam verabreicht bekam.

 

uFamilie Memeol K.: Vater Memeol wurde im Februar 1995 entführt, bewusstlos geschlagen, ihm wurden die Zähne ausgeschlagen. Polizei verweigerte die Ermittlungen, weil er Yezide war. Seit 1995 wurde sein Schwiegersohn, Surab A., mehrmals von der Polizei festgenommen, die von der Familie Lösegeld für sein Freilassung erpresst. Surabs Elternhaus wurde niedergebrannt, sein Vater schwer misshandelt, seiner Mutter schnitt man die Nase ab.

 

Memeol Schwager verstarb an Misshandlungen auf der Polizeiwache.
Im März 1996 wurden Teimuras A. und sein Schwager von Polizisten auf offener Straße entführt, ausgeraubt und bewusstlos geschlagen. Zwei Tage später fand man sie schwer verletzt auf einem Tifliser Friedhof. Teimuras überlebte die Verletzungen nicht und starb kurz darauf im Krankenhaus. Sein Schwager ist seitdem behindert. Im Dezember holte die Polizei ihn ab und erklärte der Familie, dass sie ihn gegen 3000 US-Dollar freikaufen können.

 

Im August 1996 überfielen Polizisten, die von der Familie K. regelmäßig Geld erpressten, die Wohnung der Familie und rauben sie aus. Der anwesenden Mutter, Kubar K., fügten sie Verbrennungen mit einem Bügeleisen zu.

 

So geht es noch über mehrere Seiten weiter.

Man fragt sich: Was muss noch an Beweisen geliefert werden, damit die Gerichte überzeugt werden, dass die Yeziden in Georgien Opfer zahlreicher Menschenrechtsverletzungen sind? Den Yeziden und yezidischen Organisationen wird nicht geglaubt, weil diese Betroffene seien. Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen werden einfach als Gefälligkeitsgutachten abgestempelt, und es wird einer Auseinandersetzung mit dem erdrückenden Material aus dem Wege gegangen. Erwarten etwa die Gerichte, dass asylbegehrende Yeziden zur Glaubhaftmachung des ihnen angetanen Unrechts die Unterschrift ihrer Peiniger vorlegen?

 

Das Auswärtige Amt hat über seine Botschaft in Georgien eine Liste mit ermordeten Yeziden überprüfen lassen. Bei seiner Recherche wurden georgische  Behörden einbezogen. Man muss kein Hellseher sein, um zu erraten, zu welchem Ergebnis diese Untersuchungen geführt haben. Glaubt man wirklich, dass der georgische Saat ernsthaft an einer Aufdeckung dieser Morde interessiert ist?

 

Wir haben berechtigte Sorgen, dass die Yeziden Opfer außenpolitischer Interessen geworden sind. Man will Georgien nicht an den Pranger stellen, fühlt man sich doch dem Staatspräsidenten Edu icard Schewardnadse für seine “Verdienste” um die deutsche Einheit verpflichtet. Man kann resignieren und an dieser menschlichen Kälte zerbrechen oder man kämpft für die Menschenrechte. Wir können jedenfalls nicht tatenlos zusehen, wie Menschen in die Arme ihrer Peiniger ausgeliefert werden!“Ich habe am Dienstag ein älteres yezidisches Ehepaar besucht, das jetzt abgeschoben werden soll. Beide sind schwer krank. Der Hausarzt hat in einer Bescheinigung bestätigt, dass eine Abschiebung aufgrund der schlechten ärztlichen Versorgung in Georgien nicht vertretbar sei. Diese Bescheinigung wurde von der Ausländerlbehörde nicht anerkannt. Statt dessen wurde das Gesundheitsamt eingeschaltet, das nach einer Eiluntersuchung zu einem ganz anderen Ergebnis kam. Muss es erst dazu kommen, dass abgeschobene Yeziden in Georgien wieder Opfer von Übergriffen werden, damit es zu einem  Umdenken kommt? Wir wissen doch, dass hier lebende Yeziden immer wieder Anrufe von Angehörigen aus Georgien bekommen, dass sich die Sicherheitsbehörden nach ihnen erkundigen und sie bei der Rückkehr ernsthafte Schwierigkeiten erwarten!

 

Unser Dank gilt den zahlreichen Organisationen, die sich für die Yeziden einsetzen und auch heute zum Gelingen der Demonstration beigetragen haben. Es ist ermutigend, dass es in Deutschland Menschen und Organisationen gibt, denen das Schicksal der Yeziden nicht gleichgültig ist. Ein ganz besonderer Dank gilt dem Internationalen Beratungszentrum Detmold. Die Mitarbeiter haben in den letzten Wochen gewaltige Anstrengungen unternommen. Dies ist praktizierte Nächstenliebe!

 

Der Einsatz für die Wahrung der Menschenrechte ist das höchste und wichtigste Gut in einer Gesellschaft. Viele Politiker, die heute regieren, haben früher Bereitschaft gezeigt, sich für Flüchtlinge einzusetzen.

 

Wir haben nicht vergessen und sind dankbar, dass die Politiker gerade in Nordrhein-Westfalen bereit waren, uns als Yeziden aus der Türkei ein Bleiberecht zu geben. So war es Herbert Schnoor, der 1989 als Innenminister von Nordrhein-Westfalen mit Professor Wießner in die Türkei fuhr und die Lage der Yeziden dort untersucht hat. Auch damals wurden die Asylanträge der Yeziden abgelehnt, weil man nicht an eine Verfolgung der Yeziden glaubte.

 

Bis zur Anerkennung als Flüchtlinge hat es mehr als 10 Jahre gedauert. Wir hoffen, dass der heutige NRW-Innenminister Herr Dr. Fritz Berends und die anderen Politiker, die heute Regierungsverantwortung tragen, auch heute die Verantwortung für Flüchtlinge nicht vergessen. Dafür müssen wir uns nachdrücklich einsetzen. Nur wenn sich von unten etwas bewegt, haben wir die Chance, gehört zu werden. Darum wird es auch nicht bei dieser Kundgebung bleiben. “Unsere Forderung nach einem Abschiebestopp und Bleiberecht für die Yeziden bedeutet nicht mehr und nicht weniger als das Einklagen eines selbstverständlichen Menschenrechts: Das Recht auf Leben! Das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Und wir bitten alle, gemeinsam mit uns zu verhindern, dass es zu Abschiebungen nach Georgien kommt.

 

Diese Demonstration können wir als einen kleinen Erfolg werten, aber ohne kleine Erfolge gibt es auch keine großen Erfolge.

 

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und Solidarität. Ich bitte Sie alle sehr herzlich, den Yeziden in dieser schweren Zeit beizustehen.

 

Hintregrundinformation IGFM

Die IGFM wurde 1972 ins Leben gerufen und besitzt Beobachterstatus beim Europarat, bei der Organisation afrikanischer Staaten sowie in der Abteilung für öffentliche Informationen der Vereinten Nationen.

 

Sie unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Unsere Arbeit gilt dabei verfolgten Christen in islamisch geprägten Ländern ebenso wie Bürgerrechtlern in autoritären Regimen.

 

Kontakt

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte - Borsigallee 9, D-60388 Frankfurt a.M., Germany,

Tel: +49(0)69-420 108 0

Fax: 069-42010833

E-Mail: info@igfm.de

homepage: www.igfm.de


 

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