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  Beweisantrag für Yeziden aus Georgien

Demonstration für ein Bleiberecht der Yeziden aus Georgien

Kein Recht der georgischen Yeziden auf Asylgewährung in der BRD

Selbsmord eines yezidischen Asylbewerber aus Georgien
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Gruppenverfolgung in Armenien und Georgien zwingt Yeziden zur Aufgabe ihrer angestammten Gebiete

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Selbsmord eines yezidischen Asylbewerber aus Georgien



David (Zilo) Mamedov

Wir trauern um den Yeziden David Mamedov, der in Deutschland Schutz für sein Leben suchte und hier den Tod fand.

 

Am 16. Januar 2003 erhängte sich der yezidische Flüchtling David Mamedov in seiner Wohnung in Schloß Holte (NRW) an seinem Gürtel aus Angst vor der drohenden Abschiebung. Zuvor hatte ihm die Ausländerbehörde des Landkreises Gütersloh mitgeteilt, dass er in Kürze abgeschoben werde, und ihm die Duldung abgenommen.

 

Wir sind erschüttert über seinen Tod. David Mamedov hat den Freitod nur aufgrund der drohenden Abschiebung, nicht aus anderen Gründen gewählt. Er war berufstätig und konnte seine Familie ohne Sozialhilfe ernähren. Sein Tod ist eine direkte Folge der Asylpolitik gegenüber den Yeziden aus Georgien. Dies zeigt auch der Ablauf des Verfahrens:

David Mamedov floh 1996 nach schweren Misshandlungen mit seiner Familie aus Georgien. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge befand seine Schilderung der Verfolgungen und Misshandlungen für glaubhaft. Er wurde mit Bescheid vom 10. Februar 1997 als Asylberechtigter anerkannt. Dagegen erhob der Bundesbeauftragte für Asylverfahren erfolgreich Klage: Die Anerkennung wurde vom Verwaltungsgericht Minden aufgehoben. Weil der Bundesbeauftragte die Klagefrist im Fall der ebenfalls anerkannten Ehefrau und der Kinder versäumt hatte, wurde die Anerkennung für die Angehörigen rechtskräftig. Daraufhin betrieb der Bundesbeauftragte ein Aufhebungsverfahren, wieder beim Verwaltungsgericht Minden, und wieder mit Erfolg: Im August 2002 wurde die Anerkennung revidiert.

 

David Mamedov sah keinen anderen Ausweg, um der qualvollen Ermordung durch Folter in Georgien zu entgehen.

 

Menschenrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (Göttingen/ www.gfbv.de) und die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (Frankfurt / www.igfm.de) haben mehrfach über Menschenrechtsverletzungen an Yeziden in Georgien berichtet. Die Yeziden sind ständigen Überfällen der Polizei, Inhaftierungen mit Folter und Vergewaltigungen ausgesetzt. Die Folge ist, dass die Zahl der Yeziden in Georgien von 22.000 auf jetzt nur etwa 1.200 Yeziden zurückging. In anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Großbritannien und Frankreich sind Yeziden aus Georgien als asylberechtigt anerkannt worden. Aus Deutschland werden sie abgeschoben.

 

Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat in einer Presseerklärung am 28. Oktober 2002 erneut ein Bleiberecht für Yeziden aus Georgien gefordert und darauf hingewiesen, dass es den anderen betroffenen Familien, die zumeist in Nordrhein-Westfalen leben, nicht anders geht: Belastet mit traumatischen Erlebnissen, fürchten sie um ihr Leben.

 

Wir erwarten, dass der Tod von David Mamedov das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen endlich veranlasst, ähnlich wie 1989 für die Yeziden aus der Türkei den betroffenen Familien ein Bleiberecht einzuräumen und damit auch die Witwe mit ihren beiden Kindern vor der Abschiebung zu schützen.


 

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